Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden geladen und gespeichert werden. Auf Wunsch können sie bei mydogpix.fotograf.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Stand: Januar 2024
Die Archivierung Ihrer Fotos zur Nachbestellung ist Teil unserer Serviceleistung und somit vertraglicher Bestandteil bei Erstellung eines Kundenkontos.
Ebenso ist der Versand der E-Mail-Erinnerungen/Benachrichtigungen, zum Beispiel als Information über die Bereitstellung der Fotos sowie deren Löschung, Teil unserer Serviceleistung und Bedarf daher keiner gesonderten Einwilligung.
Da der Versand von E-Mails derzeit in den Medien stark diskutiert wird, haben wir uns jedoch entschlossen, für neue Kundenkonten zusätzlich Ihre Einwilligung einzuholen. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder klicken Sie den Link "Abbestellen" innerhalb einer E-Mail-Benachrichtigung, falls Sie keine weiteren Nachrichten von uns erhalten möchten.
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1. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle
vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen
durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen,
sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen
werden.
II. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese
unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen
ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn
erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der
ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu
erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen
überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist
eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten
Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des
Pauschalhonorars zu leisten. 2. Der Fotograf ist berechtigt,
Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion
eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für
Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die
Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur
Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen
ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach
Ablieferung der Auf- nahmen keine schriftlichen Mängelrügen
zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und
mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch
für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen
gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten
sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen,
und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu
behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder
Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsge- mäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im
Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind
vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt
auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden
bzw. eines vergleichbaren Printobjektes, maximal jedoch 2
Jahre.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusiv- rechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens
100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht
übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem
Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat
oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für
den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.5.
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des
Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische,
optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie
CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),
soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und
Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf
digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der
Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in
anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des
digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage
oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial
nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig
als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des
vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher
Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis.
8. Der Fotograf darf die von Ihm erstellten Bilder signieren
und zur Eigenwerbung nutzen. Diese Signierung und
Eigenverwendung kann durch eine entsprechende Vereinbarung
zwischen dem Fotografen und Kunden ausgeschlossen werden.
V. Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von
Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es
wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das
fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke
der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc.
obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des
Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung
verantwortlich.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3
abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.
Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen
etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig.
Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der
Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen
Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten
Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu
zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der
Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme
an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form
unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich
zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der
Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit
einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit
dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der
Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht
kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb
eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten
sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder
zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam,
wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden
auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des
Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in
Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder
nicht zuord- nungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in
Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar
zu zahlen.
IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als
vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu
ihrer Wirksam- keit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen